Rechtsanwaltskanzlei von Raumer
Rechtsanwaltskanzlei von Raumer 

Tätigkeitsbereiche

Stefan von Raumer ist seit 1993 im Restitutions- und Eigentumsrecht und seit 1997 im Verfassungsrecht und im Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als Rechtsanwalt tätig. 2001 hat er in Berlin die auf diese Bereiche spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei von Raumer gegründet.

 

Heute ist von Raumer einer der renommiertesten Spezialisten in Individual-Beschwerdeverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) und Verfassungsbeschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG).

 

Die in der Kanzlei betreuten Beschwerdeverfahren betreffen dabei alle Rechtsbereiche. Die nach erfolgloser Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges zulässigen Individualbeschwerden beim EGMR werden dabei sowohl gegen die Bundesrepublik Deutschland als auch gegen andere der übrigen 45 Vertragsstaaten der EMRK eingelegt.

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© Rechtsanwaltskanzlei von Raumer Meinekestraße 13 10719 Berlin

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