Rechtsanwalt Stefan von Raumer ist ein international gefragter Experte in den Bereichen Verfassungsrecht und Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Mit seiner 2001 in Berlin gegründeten Rechtsanwaltskanzlei von Raumer führt er für seine deutsche und internationale Mandantschaft Verfassungsbeschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) und Menschenrechtsbeschwerdeverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) in allen Bereichen des Straf-, Verwaltungs- und Zivilrechtes. Im Jahr 2021 hat der EGMR trotz seiner äußerst restriktiven Annahmepraxis insgesamt 5 Beschwerden der Rechtsanwaltskanzlei von Raumer angenommen und den beklagten Regierungen zugestellt, darunter zwei gegen die Bundesrepublik Deutschland. Rechtsanwalt von Raumer berät auch renommierte Kanzleien in Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerdeverfahren oder führt von diesen bisher im Instanzenweg betreute Verfahren beim BVerfG und/oder beim EGMR eigenständig fort. Vorbereitend zu solchen grundsätzlich erst nach Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtsweges zulässigen Beschwerden berät von Raumer Kanzleien auch oft bereits bei der verfassungsrechtlichen und konventionsrechtlichen Optimierung ihres anwaltlichen Vortrages bei den Instanzgerichten. Das ist häufig geboten, weil der EGMR nach dem Prinzip der sogenannten materiellen Subsidiarität eine Beschwerde für unzulässig erachtet, wenn sie sich auf Argumente aus der EMRK stützt, die nicht zuvor zumindest der Sache nach bei den deutschen Gerichten, spätestens beim BVerfG geltend gemacht worden waren. Dieses Prinzip gilt auch bereits für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, vor deren Erhebung die maßgeblichen Verfassungsverletzungen bereits bei den Instanzgerichten gerügt werden müssen. Entsprechend dem weiten Schutzspektrum der deutschen Verfassung und der EMRK betreffen die Beschwerden der Kanzlei ein weites Feld von großen Wirtschafts- und sonstigen Strafsachen über umweltrechtliche Streitigkeiten bis zu familienrechtlichen Verfahren oder etwa auf das Eigentumsrecht gestützte Zivil- und Verwaltungsprozesse, aber auch Streitigkeiten über Persönlichkeits- und Freiheitsrechte. Daneben werden noch ausgewählte Mandate aus dem früheren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt von Raumer, dem auslaufenden Recht der offenen Vermögensfragen betreut.
Rechtsanwalt von Raumer bildet im Auftrag mehrerer deutscher und internationaler Organisationen europaweit Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter in den Bereichen Verfassungsrecht und EMRK aus. Er ist Mitglied der deutschen Delegation des Council of Bars and Law Societies of Europe (CCBE), des Dachverbandes der Europäischen Anwaltsorganisationen mit Sitz in Brüssel, Vorsitzender des CCBE Human Rights Committees, Mitglied der CCBE Permanent Delegation am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und Gründungsmitglied des CCBE Committee on Environment and Climate Change. Im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV) ist er einer der derzeit fünf Vizepräsidenten, Vorsitzender und Europabeauftragter des Menschenrechtsausschusses, amtierender Vertreter des DAV beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) und Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses des DAV, der auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichtes regelmäßig verfassungsrechtliche Stellungnahmen in laufenden Verfassungsbeschwerdeverfahren abgibt, die das Karlsruher Gericht bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt.
Neben einer Vielzahl anderer rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen ist Rechtsanwalt von Raumer Herausgeber und einer der Autoren des Kommentars zur Europäischen Menschenrechtskonvention „Meyer-Ladewig/ Nettesheim/ von Raumer EMRK", erschienen in der derzeit 4. Auflage im NOMOS-Verlag.
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