Rechtsanwaltskanzlei von Raumer
Rechtsanwaltskanzlei von Raumer 

Funktionen, Kommentierung zur EMRK und Ausbildungstätigkeit

Neben einer Vielzahl anderer rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen ist Rechtsanwalt von Raumer Mitherausgeber und einer der Autoren des in 5. Auflage im NOMOS-Verlag erschienen Kommentars zur EMRK "Meyer-Ladewig/Nettesheim/von Raumer, EMRK".

 

Rechtsanwalt von Raumer ist Präsident (seit 02/2025) und Mitglied des Vorstandes (seit 06/2021) des Deutschen Anwaltsverein e.V. (DAV). In seiner Funktion als Präsident vertritt er die Interessen des DAV und der deutschen Anwaltschaft rechtspolitisch zu allen Rechtsgebieten und Belangen der Anwaltschaft nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene auf einer Vielzahl von Kongressen und in mehreren Organisationen. Dabei ist er weiterhin im CCBE (Council of Bars and Law Societies of Europe), dem Rat der Europäischen Anwaltschaften mit Sitz in Brüssel tätig, wie er dies bereits zuvor als Mitglied (2022-2023) und dann als Vorsitzender (2024-2025) der sechsköpfigen Delegation im CCBE war. Der CCBE vertritt die Interessen von über 1 Million europäischer Anwältinnen und Anwälte. Von Raumer vertritt den DAV aber etwa auch im Rat der Interntionalen Bar Association (IBA), der größten Anwaltsorganisation der Welt. 

 

Dabei befasst von Raumer sich unter anderem auch mit den nationalen, europäischen und internationalen Menschenrechtsfragen, die an die deutsche und europäische Anwaltschaft herangetragen werden, wie schon in seinen vormaligen Funktionen als Mitglied (04/2010 – 06/2026), Vorsitzender (2015 – 06/2026) und  Europabeauftragter (2015 – 06/2026) des Menschenrechtsausschusses des DAV und als Mitglied (2009 bis 2026) und Vorsitzender (2019-2025) des CCBE Human Rights Committee. Von Raumer vertritt zu diesen Fragen als Präsident den DAV aber auch beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR).

 

Als Gründungsmitglied der Permanent Delegation des CCBE am EGMR vertritt von Raumer seit 2013 die Interessen der europäischen Anwaltschaft gegenüber den Richterinnen und Richtern und der Präsidiumsspitze dieses Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs und tauscht sich mit diesen persönlich in regelmäßigen Round-Table Gesprächen über Detailfragen zum Individualbeschwerdeverfahren beim EGMR und aktuelle Entwicklungen im Recht der EMRK aus wozu er aber auch gemeinsam mit dem EGMR Arbeitshilfen zum Individualbeschwerdeverfahren ausarbeitet.

 

Stefan von Raumer war ferner von Februar 2022 bis Januar 2026 Gründungsmitglied des CCBE Committee on the Environment and Climate Change.

 

Als Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses des DAV verfasst von Raumer gemeinsam mit den weiteren Mitgliedern dieses Ausschusses auf Anfrage des BVerfG regelmäßig verfassungsrechtliche Voten (Entscheidungsvorschläge) zu anhängigen Verfassungsbeschwerden, die in die Entscheidungsfindung dieses höchsten deutschen Gerichts einfließen.

 

Seit Mai 2023 ist von Raumer Vertreter der Rechtsanwaltskammer Berlin in der  Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Parlament der Rechtsanwaltschaft, das die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO) beschließt.

 

Für die Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ-Stiftung) sowie für das CEELI Institut in Prag und andere Organisationen war und ist Rechtsanwalt von Raumer international als Ausbilder im Recht der EMRK und im Verfassungsrecht tätig.

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