Rechtsanwaltskanzlei von Raumer
Rechtsanwaltskanzlei von Raumer 

Tätigkeitsbereiche

Stefan von Raumer ist seit 1993 im Recht der offenen Vermögensfragen und seit 1997 im Verfassungsrecht und im Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als Rechtsanwalt tätig. 2001 hat er in Berlin die auf diese Bereiche spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei von Raumer gegründet.

 

Heute ist von Raumer einer der renommiertesten Spezialisten in Individual-Beschwerdeverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) und Verfassungsbeschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG).

 

Die in der Kanzlei betreuten Beschwerdeverfahren betreffen alle Rechtsbereiche des Straf- und Zivilrechts und des öffentlichen Rechts. Nach erfolgloser Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges zulässige Individualbeschwerden beim EGMR legt von Raumer überwiegend gegen die Bundesrepublik Deutschland aber auch gegen andere der übrigen 45 Vertragsstaaten der EMRK ein.

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© Rechtsanwaltskanzlei von Raumer Meinekestraße 13 10719 Berlin

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