Rechtsanwaltskanzlei von Raumer
Rechtsanwaltskanzlei von Raumer 

Funktionen und Ausbildungstätigkeit

Neben einer Vielzahl anderer rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen ist Rechtsanwalt von Raumer Mitherausgeber und einer der Autoren des in 5. Auflage im NOMOS-Verlag erschienen Kommentars zur EMRK "Meyer-Ladewig/Nettesheim/von Raumer, EMRK".

 

Rechtsanwalt von Raumer ist Vizepräsident und Mitglied des Vorstandes des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).

 

Mit den nationalen und internationalen Menschenrechtsfragen, die an die deutsche Anwaltschaft herangetragen werden, befasst er sich in seinen Funktionen als Vorsitzender und Europabeauftragter des Menschenrechtsausschusses des DAV aber auch als Vertreter des DAV beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR). Als Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses des DAV verfasst von Raumer gemeinsam mit den weiteren Mitgliedern dieses Ausschusses auf Anfrage des BVerfG regelmäßig verfassungsrechtliche Voten (Entscheidungsvorschläge) zu anhängigen Verfassungsbeschwerden, die in die Entscheidungsfindung dieses höchsten deutschen Gerichts einfließen.

 

Seit Mai 2023 ist von Raumer Vertreter der Rechtsanwaltskammer Berlin in der  Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Parlament der Rechtsanwaltschaft, das die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO) beschließt.

 

Auf europäischer und internationaler Ebene vertritt Stefan von Raumer die Interessen des DAV und der deutschen Anwaltschaft als Vorsitzender der sechsköpfigen deutschen Delegation im Council of Bars and Law Societies of Europe (CCBE), dem Rat der Europäischen Anwaltschaften mit Sitz in Brüssel. Der CCBE repräsentiert die Interessen von über einer Millionen europäischen Rechtsanwälten. Von Raumer vertritt den DAV auch im Rat der International Bar Association (IBA), der größten Anwaltsorganisation der Welt und im Beirat der European Lawyers Foundation (ELF).

 

Als Vorsitzender des CCBE Human Rights Committee nimmt von Raumer Einfluss auf alle menschenrechtsrelevanten Themen, denen sich die europäische Anwaltschaft zu stellen hat. Als Mitglied der Permanent Delegation des CCBE am EGMR vertritt er die Interessen der europäischen Anwaltschaft gegenüber den Richterinnen und Richtern und der Präsidiumsspitze dieses Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs und tauscht sich mit diesen persönlich in regelmäßigen Round-Table Gesprächen über Detailfragen zum Individualbeschwerdeverfahren beim EGMR und aktuelle Entwicklungen im Recht der EMRK aus. Stefan von Raumer ist weiter Gründungsmitglied des neuen CCBE Committee on the Environment and Climate Change.

 

Für die Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ-Stiftung) sowie für das CEELI Institut in Prag und andere Organisationen ist Rechtsanwalt von Raumer international als Ausbilder im Recht der EMRK und im Verfassungsrecht tätig.

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