Tätigkeitsschwerpunkte 

 

 

 

Rechtsanwalt Stefan von Raumer ist seit 1995 im Restitutions- und Eigentumsrecht und seit 1997 im Verfassungsrecht und im Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als Prozessanwalt tätig. 2001 hat er in Berlin die auf diese Bereiche spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei von Raumer gegründet. Neben einer Vielzahl anderer rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen ist Rechtsanwalt von Raumer Herausgeber und einer der Autoren der 4. Auflage des Kommentars zur EMRK „Meyer-Ladewig, Nettesheim, von Raumer EMRK", erschienen im NOMOS-Verlag

 

Heute ist Rechtsanwalt von Raumer einer der renommiertesten Spezialisten in Individual-Beschwerdeverfahren zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) und Verfassungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht  in Karlsruhe (BVerfG). Beschwerdeverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werden dabei sowohl gegen die Bundesrepublik Deutschland als auch gegen die anderen 46 Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention geführt. Die in der Kanzlei betreuten Beschwerdeverfahren sowohl beim Bundesverfassungsgericht als auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte betreffen alle Rechtsbereiche vom Verwaltungs- über das Zivilrecht bis zum Strafrecht.

 

Sowohl das Grundgesetz, die deutsche Verfassung als auch die EMRK enthalten Schutzrechte, die alle Bereiche des deutschen Rechts abdecken. So sind dort neben dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit etwa der gesamte Bereich des Privatlebens und der Familie einschließlich dessen Schutz vor Umweltbeeinträchtigungen, das Eigentum, das Recht auf Gleichbehandlung, die Meinungsäußerungsfreiheit und viele andere Rechte geschützt. Auch enthält sowohl das Grundgesetz als auch die EMRK umfangreiche Verfahrensgarantien, die einen fairen Rechtsschutz in allen Behörden- und Gerichtsverfahrensarten gewährleisten. All diese Rechte können mit der Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe und der Menschenrechtsbeschwerde nach Straßburg geltend gemacht werden.

 

Neben solchen Beschwerdeverfahren, die heute der Schwerpunkt der Kanzlei sind, vertritt Rechtsanwalt von Raumer nach wie vor national und international Mandanten in ihren weiterhin anhängigen Restitutions- und Entschädigungsverfahren und ist mit seinen über fünfundzwanzigjährigen Erfahrungen auch in diesem Bereich ein international gefragter Experte und Berater.

 

Wegen seiner besonderen Expertise und Erfahrung in den Bereichen Verfassungsrecht/Verfassungsbeschwerden und Europäische Menschenrechtskonvention/Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist Rechtsanwalt von Raumer in die wichtigsten deutschen und europäischen Verfassungsrechts-/ und Menschenrechtsausschüsse berufen worden. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt von Raumer in diesen Bereichen seit Jahren international als Trainer gefragt:

 

Als einer von mehreren Mitgliedern des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltverein (DAV) verfasst Rechtsanwalt von Raumer auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe regelmäßig verfassungsrechtliche Voten (Entscheidungsvorschläge) zu anhängigen Verfassungsbeschwerden, die in die Entscheidungsfindung dieses höchsten deutschen Verfassungsgerichts einfließen.

 

Mit den Menschenrechtsfragen, die an die deutsche Anwaltschaft herangetragen werden, befasst sich Rechtsanwalt von Raumer als Vorsitzender und Europabeauftragter des Menschenrechtsausschusses des DAV.

 

Als Vorsitzender des Human Rights Committee des CCBE (Council of Bars and Law Societies of Europe) in Brüssel nimmt er Einfluss auf alle menschenrechtsrelevanten Themen, denen sich die europäische Anwaltschaft zu stellen hat und vertritt als Repräsentant des CCBE die Interessen von über 1 Millionen europäischen Rechtsanwälten. 

 

Als Mitglied der Permanent Delegation des CCBE am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertritt er die Interessen der europäischen Anwaltschaft gegenüber den Richtern und der Präsidiumsspitze des Straßburger Gerichtshofs und tauscht sich mit diesen persönlich in regelmäßigen Runde-Tisch Gesprächen über Detailfragen zum Individualbeschwerdeverfahren beim Gerichtshof und weitere aktuelle Entwicklungen aus.

 

Für die Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ e.V.) sowie für das CEELI Institut in Prag und andere Organisationen ist Rechtsanwalt von Raumer international als Ausbilder von Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten im Recht der EMRK, im Verfassungsrecht sowie im Restitutions- und Eigentumsrecht tätig.

 

Daneben beteiligt sich von Raumer an bedeutenden internationalen humanitären Missionen. So hat er etwa im November 2016 als Mitglied eines internationalen Expertenteams in den Grenzländern zu Syrien über einhundert Interviews mit syrischen Juristen geführt und ist Co-Autor des daraus entstandenen ILAC (International Legal Assistance Consortium) „Rule of Law Assessment Report Syrien 2017“, dessen Veröffentlichung im Juli 2017 für internationales Aufsehen gesorgt hat. In einem gemeinsamen Projekt von ILAC und dem CEELI Institut führt Rechtsanwalt von Raumer seither seine Arbeit zur Lage in Syrien als einer von mehreren internationalen Experten in regelmäßigen Arbeitssitzungen fort.

 


 

 

 

 

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