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Beirtrag Stefan von Raumer
"Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - auch für Ansprüche aus dem Medienrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz?"
IPRB 2/2023 - Veröffentlichung angefragt
ARGE Geistiges Eigentum im Deutschen Anwaltverein
Berliner Anwaltsblatt, Heft 3/2022, März 71. Jahrgang, Seite 93 ff.
Rezension/Beitrag von Stefan von Raumer zu „Die konkrete Utopie der Menschenrechte“ von Wolfgang Kaleck
Herausgegeben vom Berliner Anwaltsverein e.V.
Link: Reflexionen über die Menschenrechtsarbeit als Lesevergnügen
WRZ 2019, 82 (m. Anm. von Raumer)
EuGH: Kein Schadensersatz bei überlanger Verfahrensdauer am EuG
Urteil vom 13.12.2018 - C-150/17 P
erhältlich bei Beck online
Auszug aus der Anmerkung – Zitat IWRZ: "Die EU haftet wegen überlanger Dauer eines Verfahrens vor dem EuG gegen von der Kommission festgesetzte Geldbußen nicht für die Kosten, die Unternehmen dadurch entstanden sind, dass sie eine zur Absicherung der Geldbußen gestellte Bankbürgschaft auch dann noch aufrecht erhalten haben, als ihnen deutlich wurde, dass das Verfahren übermäßig lange dauern würde."
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